Ärzte

Sie haben den Wunsch, anderen zu helfen und dabei selbstständig zu arbeiten.

Eine eigene Praxis stellt für viele Ärzte ein Traum dar - gleichzeitig tragen sie aber auch eine große Verantwortung. Damit alles nach Plan verläuft, sollten Sie über die Absicherung von Risiken nachdenken. Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Persönliche Sicherheitsnetze

Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit ändert sich auch ihre Rolle als Vertragspartner von Versicherungen. Diese betrachten Sie nun nicht mehr als Privatkunde, sondern als Unternehmer. Wir erklären Ihnen, welche neuen Regeln nun für Sie gelten und zeigen Ihnen die Produkte, die für Ihre Berufsgruppe die passenden sind. Dabei lassen wir uns nicht von günstigen Angeboten in die Irre leiten, sondern prüfen das Kleingedruckte – die "inneren Werte" der Versicherungsprodukte.

Absicherung der Arbeitskraft

Nur wenige Berufsgruppen sind durch ihr Versorgungswerk so gut gestellt wie Ärzte. Dennoch ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem möglichen Ausfall der eigenen Arbeitskraft auseinanderzusetzen. So zahlt das Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit in der Regel nur, wenn der Arzt im selben Zug seine Approbation aufgibt. Eine Umschulung oder der Wechsel in einen anderen Beruf ist nicht immer möglich und geht meist mit finanziellen Einbußen einher. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Lösung sein, zu der wir Sie gerne beraten. Für Mediziner bieten Versicherungsgesellschaften zum Teil besonders geeignete Tarife, die bereits im Fall einer Infektion zahlen, die eine weitere Beschäftigung als Arzt verhindert.

Altersvorsorge

Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig. Welche Altersvorsorge für Sie am besten geeignet ist, hängt von Ihrer momentanen Lebenssituation und Ihren Planungen und Wünschen ab.
In der Beratung sollten daher alle Wege individuell beleuchtet werden.

Inhaltsversicherung (Versichern der Praxisräume)

Feuer, Einbruch oder mutwillige Beschädigungen können in einer Arztpraxis enormen Schaden anrichten, zumal es sich bei der Ausstattung meist um teure Investitionen handelt. Vor den Schäden selbst kann auch eine Inhaltsversicherung – die Hausratversicherung für Betriebe wie Arztpraxen – nicht schützen, vor den finanziellen Verlusten, die durch Reparatur und Wiederbeschaffung entstehen, jedoch schon. Eine gute Versicherung orientiert sich bei der Wiederherstellung am Neuwert des beschädigten Inhalts. Ärzte sollten zudem auch berücksichtigen, dass ein Ausfall ihrer Arbeitskraft durch eine Praxisausfallversicherung ebenso versichert werden kann.

Berufshaftpflicht

Die Betriebshaftpflichtversicherung, bei Ärzten besser bekannt als Berufshaftpflichtversicherung, ist die wichtigste aller Versicherungen und für jeden Arzt unbedingt notwendig. Sie kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden. Darüber hinaus prüft die Versicherung eventuell geforderten Schadenersatz und wehrt nicht gerechtfertigte Ansprüche ab. Bei einem großen Schaden kann schnell der Fortbestand der Praxis auf dem Spiel stehen. Einzelunternehmer sind in der Regel zudem auch persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar. Da viele Versicherungsgesellschaften regelmäßig Produktinnovationen vornehmen, ist eine regelmäßige Prüfung, wie wir sie im Rahmen unserer Mandantenbetreuung vornehmen, von besonderer Relevanz.

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Praxisfinanzierung

Der Sprung in die Selbstständigkeit bedeutet finanzielle und wirtschaftliche Verantwortung. Der Arzt wird zum Unternehmer und muss sich in dieser Funktion auch um die Finanzierung und Rentabilität seiner Praxis kümmern. Dabei stehen Ärzten verschiedene Finanzierungsformen und -konzepte offen. Unsere Fachabteilung vermittelt Ihnen gerne einen Überblick.

Betriebliche Vorsorge der Mitarbeiter

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der berufsständischen Versorgung durch das Versorgungswerk stehen Angestellten von niedergelassenen Ärzten auch branchenspezifische Produkte der betrieblichen Altersvorsorge (BaV) zur Verfügung. Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Mitarbeitern mindestens eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge anzubieten und Sie haften sogar dafür, wenn dieser nicht in Anspruch genommen wird. Wir halten eine betriebliche Versorgungsordnung aus diesem Grund für relevant und beraten Sie gerne dazu.